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Bernstein-Ferienwohnungen Zempin

Mietpreis ab 45 EUR
Anschrift 17459 - Zempin (Seebad), DE
Personen max. 4
Kurabgabe Bitte beachten Sie, dass die Kurtaxe nach der derzeit gültigen Kurtaxsatzung berechnet wurde. Sollte es zu Änderungen seitens der Kurverwaltung kommen, wird die Kurtaxe entsprechend nachberechnet.

Die exklusiven Ferienwohnungen befinden sich in einem Ferienhaus im kleinen Seebad Zempin, nur ca. 1000 m vom feinsandigen Ostseestrand entfernt. Jede Wohnung hat einen separaten Eingang und einen eigenen kostenfreien PKW-Stellplatz auf dem Grundstück.
Fühlen Sie sich wie zu Hause. Genießen Sie die Atmosphäre in einer der Ferienwohnungen. Auch an kalten Wintertagen ist für Ihr Wohlbehagen gesorgt.
Die Bettwäsche ist bereits im Gesamtpreis enthalten. Handtücher können gegen Gebühr zugebucht oder mitgebracht werden.

Ein abschließbarer Carport für Fahrräder und eine Münz-Waschmaschine, sowie Wäschetrockner zur allgemeinen Nutzung sind vorhanden.
Ein Kinderbett ist in jeder Wohnung vorhanden, ein Hochstuhl ist auf Anfrage kostenlos verfügbar.

Kostenfreies Telefonieren sowie via WLAN-Gastzugang sind selbstverständlich (ohne Nutzungsgarantie bei z.B. Routerausfall).
Dank der Privatzufahrt wohnen Sie ruhig am Ende der Zufahrt und dennoch zentral. - Haustiere sind nicht erlaubt.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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