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Haus Rehwiese RW2 Feldblick

Mietpreis ab 28 EUR
Anschrift 17429 - Benz OT Stoben, DE
Personen max. 2

Abseits vom Trubel und doch nur 7 km entfernt von den Kaiserbädern und dem Ostseestrand, liegt der kleine Ort Stoben. Hier finden Sie unser Haus "Rehwiese" umgeben von Wiesen, Wäldern, Feldern und Seen des Achterlandes.
Ein idealer Ausgangspunkt für Wanderungen per Pedes oder Rad in die Natur.
Ganz in der Nähe befinden sich ein Golfplatz und Reiterhöfe. Zum Angeln, Segeln und Surfen lädt das nur 800 Meter entfernte Achterwasser ein.

Die Zimmer sind für zwei Personen gemütlich eingerichtet und befinden sich im Dachgeschoss des Hauses. Sie verfügen über Dusche/WC, eine komplette Miniküche mit zwei Kochplatten, SAT-TV mit Video, Radio und CD-Player. Internetzugang über WLAN ist möglich.     Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus.
Im Garten stehen Sitzgruppen, Liegen ein Grill zur Verfügung.
Wir sind Partner der Ostseetherme  und Sie, als unser Gast, erhalten 50% Rabatt auf den Eintrittspreis.
Wir unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat bei der Planung Ihrer Inselerkundungen. Veranstaltungspläne und Prospekte von Sehenswürdigkeiten und Freizeitaktivitäten für die ganze Insel Usedom liegen für Sie bereit.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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