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z_Hotel Villa Seeschlößchen 3***

Mietpreis ab 149 EUR
Anschrift 17419 - Ahlbeck (Seebad), DE
Personen max. 5
Kurabgabe Die Kurtaxe ist zusätzlich für die Gemeinde zu zahlen

Die Villa Seeschlößchen wurde 1904 im klassischen Stil der Bäderarchitektur errichtet.
Das liebevoll von Familienhand geführte ***Hotel direkt an Ahlbecks Strandpromenade steht seinen Gästen seit 1999 zur Verfügung, Das Gebäude ist mit erheblichem Aufwand renoviert worden, und somit können wir unseren Gästen nun 18 Hotelzimmer verschiedener Kategorien anbieten, die modernen Ansprüchen voll gerecht werden, doch weiterhin das Flair der Wilhelminischen Epoche vermitteln. Weitere Renovierungen finden nahezu jeden Winter statt. Eine Zwischenreinigung der Zimmer erfolgt täglich außer samstags. Alle Zimmer sind auch zur Einzelnutzung buchbar. Zusätzliche Personen können in den meisten Kategorien dazugebucht werden (Aufbettungen). Kinder sind ab 6 Jahren herzlich willkommen. Eine Zimmerstornierung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei möglich, danach berechnen wir 80% der Gesamtsumme als Stornogebühr. Bei Nichtanreise berechnen wir 100%. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie eine nicht stornierbare Rate gebucht haben. In dem Fall ist zu jeder Zeit der volle Buchungsbetrag zu zahlen. 
Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer und verfügen über eine gehobene Ausstattung mit Dusche/WC, Kabel-TV, Kühlmöglichkeiten, WLAN und zimmereigenem Tablet-PC.
Unser großes und hochwertiges Frühstück servieren wir Ihnen im Haus oder im Sommer bei entsprechendem Wetter auch gern auf unserer Terrasse. Das Frühstück, falls nicht anders vereinbart, im Preis bereits inklusive.
Parkplätze am Haus sind gegen eine Gebühr von € 5,00 pro Nacht vorhanden. Strandkörbe können Sie bei uns mieten.
Im ganzen Haus gibt es kostenloses WLAN. Außerdem bieten wir Ihnen gegen Gebühr unsere Kaffee- und Teestation und einen Getränkekühlschrank an, die 24 Stunden für Sie bereit stehen.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

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Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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