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Seeadler

Anschrift 17406 - Stolpe/Usedom, DE
Personen max. 7

Das Appartement "Seeadler" im Landhof liegt ebenerdig mit 2 Terrassen ca. 300m von Stolpe und Stolper Schloss entfernt. Es bietet auf 90m² Platz für bis zu 8 Personen in 3 Schlafzimmern und unter Nutzung der großen Schlafcouch im Wohnbereich
.
Die Schlafzimmer sind mit einem Doppelbett (Boxspring) , Schränken und Schreibtisch möbliert.

Im Wohn-/Eßbereich finden Sie den für 8 Personen ausreichend großen Esstisch mit entsprechender Bestuhlung, Bücherregale, Sofa, Flat-TV, DVD/CD-Player, eine Sammlung CDs. DVDs, und Bücher.

2 komfortable Badezimmer mit Badewanne, Dusche und 2 WCs ermöglichen auch für mehrere Personen den gewünschten Komfort.

Die mit einer Schiebetür abgetrennte Küche ist voll ausgestattet.

2 große Terrassen vor den Schlafzimmern und dem Wohnbereich bieten  die Möglichkeit zur Erholung im Freien. Terrassenmöbel sind vorhanden.

WLAN und ein Parkplatz stehen kostenfrei zur Verfügung.

Das Bistro " 3 Tageszeiten" bietet in der Saison die Möglichkeit zum Frühstück, hier ist auch die Rezeption zu finden. Eine Waschmaschine steht gegen Gebühr zur Verfügung.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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