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Krähennest

Anschrift 17406 - Stolpe/Usedom, DE
Personen max. 4

Das Appartement 308 "Krähennest" im " Landhof",  ca 300m von Ort und Schloss Stolpe entfernt, bietet auf 75m² Platz für 2-5 Personen.

Es erstreckt sich über 2 Etagen im 2. und 3. Stock in das mit großen Fenstern ausgebaute Dachgeschoss und ist bequem auch mit dem Lift erreichbar. Jedes Stockwerk hat einen eigenen Eingang

In der unteren Etage befinden sich die beiden Schlafzimmer mit komfortablen Boxspringbetten (180x200), Kleiderschrank und Schreibtisch, daneben das grosse Bad mit Dusche und Wanne ,Föhn, sowie das separate Gäste-WC.

In der oberen Etage liegt der Wohn-/Ess-/Küchenbereich mit voll ausgestatteter Küchenzeile, hier auch das Schlafsofa mit Relaxfunktion , der Flatfernseher, Radio, Blu-Ray-Player.
Die großen Fenster mit Mückenschutz eröffnen freien Blick über das Stettiner Haff.

Zur weiteren Ausstattung gehören Bücher, CDs, DvDs, Spiele, freies WLAN und ein kostenfreier Parkplatz.

Die Nutzung einer Waschmaschine ist im Landhof gebührenpflichtig möglich.

Die Rezeption finden Sie im Bistro "3 Tageszeiten" im Erdgeschoss, hier können Sie in der Saison auch frühstücken.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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