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Zinnowitz, Ferienhaus Gala

Mietpreis ab 120 EUR
Anschrift 17454 - Zinnowitz (Seebad), DE
Personen max. 10
Kurabgabe Kurtaxe ist gesondert zu entrichten!

Einzigartiges Ferienhaus für max. 10 Personen (incl. 2 Kinder bis 3 Jahre) mit 5 Schlafzimmern und 3 Bädern. Das Objekt befindet sich in einer ruhigen Lage unweit der Ostsee! Erleben Sie auf 2 Etagen und 170qm pures Urlaubsvergnügen mit Terrasse und Garten.

Im Außenbereich des Hauses gibt es ein Abstellhäuschen, Spielwiese, 1 Carport, sowie 2 Pkw-Parkmöglichkeiten auf dem ca. 500 qm großen Grundstück.

Im Erdgeschoss befindet sich der großzügig und lichtdurchflutete Wohn- und Essbereich, mit angrenzender, voll ausgestatteter Küche (Kühlschrank mit Gefrierfach, Herd, Backofen, Mikrowelle, Spülmaschine). Große teilüberdachte Terrasse mit Mobiliar. Im Wohnzimmer befindet sich außerdem ein Flachbild-TV.

Weiterhin befinden sich im Erdgeschoss ein Schlafzimmer mit Doppelbett und ein Badezimmer mit Eckbadewanne und WC. Das Haus verfügt über eine moderne Heizung - einfach wohlig warm, auch wenn es draußen etwas kühler sein sollte. Zusätzlich ist ein Gäste-WC vorhanden.

Im Obergeschoss steht Ihnen ein weiteres Wohnzimmer zur Verfügung. Hier befinden sich zudem ein Balkon, 2 Schlafzimmer mit je einem Doppelbett und 2 Zweibettzimmer. Ferner ein Bad mit WC und ein Bad mit Dusche und WC. Kinderbett (ohne Bettzeug) und Hochstuhl sind kostenfrei nutzbar.
Das weitgehend neu möblierte Haus ist modern eingerichtet und gut ausgestattet. 4x Sat-TV, Stereoanlage, Internetzugang (WLAN, inklusive). Laminat- und Fliesenboden.
Weiterhin steht Ihnen eine Waschmaschine zur Verfügung.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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