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Heringsdorf, Haus im Park - EZ

Mietpreis ab 28 EUR
Anschrift 17424 - Heringsdorf (Seebad), DE
Personen max. 2
Kurabgabe Kurtaxe ist gesondert lt. aktueller Satzung zu entrichten.

Ein herzliches Willkommen in unserem hübschen und liebevoll gepflegten Haus im Park.
Direkt am Kur- und Heilwald in Heringsdorf gelegen und wenige Gehminuten vom Zentrum des Seebades Heringsdorf entfernt, finden Sie einen idealen Platz für Ihren Aufenthalt auf der Sonneninsel Usedom. In nur 10 Minuten können Sie die eindrucksvolle Seebrücke von Heringsdorf bewundern und das Stadtzentrum erkunden. Doch keine Angst, die etwas abgelegene Lage des Objektes lässt Sie auch zur Ruhe kommen und die vielen Sonnenstunden der Insel Usedom genießen.
Die Villa ist altehrwürdig. Das Alter merkt man dem Haus an der einen oder anderen Stelle noch an. Hier und da knarrt mal eine Diele. Kontinuierlich wird das eine und andere erneuert aber nicht alles ist perfekt, was aber auch seinen eigenen unverwechselbaren Scharm hat.
Auf dem großen Grundstück befindet sich ein fester Pavillon in dem Sie, in den warmen Monaten, grillen und entspannen können. 

Es handelt sich um ein Nichtraucherobjekt, jedoch gibt es auch Appartements mit Balkon.
Parkplätze befinden sich vor dem Haus bzw. Grundstück.
Wäschepakete können kostenpflichtig dazu gebucht werden, bei Bedarf bitte mit angeben.

Wir freuen uns auf Sie!

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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