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Ferienzimmer Thomas und Sonja Böhland

Mietpreis ab 50 EUR
Anschrift 17438 - Wolgast/Mahlzow, DE
Personen max. 2
Kurabgabe Der Ort Wolgast ist nicht kurtaxpflichtig. Sobald Sie sich aber in einem der Seebäder aufhalten, sind Sie verpflichtet sich eine Kurkarte (Automat oder Kurverwaltung) zu holen.

Das Ferienhaus steht in Mahlzow, einem am Stadtrand gelegenen Stadtteil von Wolgast, auf der Insel Usedom. In diesem Ferienhaus befinden sich 5 Ferienzimmer, 3 Gemeinschaftsbäder und eine Gemeinschaftsküche mit Sitzgelengenheit, welche durch alle Gäste des Hauses genutzt werden. Die Zimmer selbst sind einzeln abschließbar. Die Bäder und die Küche des Hauses werden täglich gereinigt. Die Gemeinschaftsküche ist mit Backofen, Herd, Geschirrspüler, Mikrowelle, Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine, sowie Kochgeschirr für 10 Personen ausgestattet. Alle Fenster des Hauses, so auch die der Ferienzimmer sind mit Einbaujalousien versehen. Im Erdgeschoss des Hauses befindet sich ein großer Kühlschrank, im Keller befindet sich zusätzlich ein Gefrierschrank. Die moderne Ölheizung sorgt in den kälteren Jahreszeiten für Wärme und Behaglichkeit.
Vor dem Haus sind Stellflächen für bis zu vier PKW eingerichtet, ein Fahrradständer ist ebenfalls vorhanden. Hinter dem Haus befindet sich ein Grillplatz und ein Spielplatz mit Baumhaus, der von Ihnen selbstverständlich genutzt werden kann. Alle Zimmer werden mit Frühstück angeboten.
 

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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