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Villa "Mutabor"

Mietpreis ab 43 EUR
Anschrift 17419 - Ahlbeck (Seebad), DE
Personen max. 4
Kurabgabe Die in den Seebädern anfallende Kurtaxe ist im Preis nicht enthalten und ist bei Anreise zu zahlen.

Mit "Mutabor" bieten wir Ihnen ein Tagungs- und Ferienhaus, dass Ihnen ein gemütliches Zuhause schafft, während Sie die Reize der Insel Usedom entdecken. Das Haus ist eine 2004 neu sanierte Villa der Bäderarchitektur aus dem Jahre 1913. Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Viele der ursprünglichen Elemente wurden erhalten und restauriert. Es wurde Wert gelegt auf weitgehend natürliche Baustoffe und einen umweltschonenden Betrieb. Die Appartements sind alle unterschiedlich in Zuschnitt und Einrichtung. - NICHTRAUCHERHAUS - Rauchen ist ausschließlich außerhalb des Hauses möglich. Auf der Hofseite befinden sich eine Gemeinschaftsterrasse mit Tischen und Liegestühlen sowie eine kleine Grünfläche mit einer Schaukel und Sandkasten für die kleinen Gäste. Eine Grillmöglichkeit steht Ihnen außerdem zur Verfügung, für die Nutzung bitten wir Sie sich mit anderen Mietern abzusprechen. Auf Anfrage sind Kinderbett und Kinderhochstuhl, in eingeschränkter Anzahl, kostenlos vorhanden. Es sind 4 gebührenpflichtige Pkw-Stellplätze (gegen Gebühr) auf dem eigenen Grundstück vorhanden. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Buchung.
Öffentliche Parkplätze (gegen Gebühr) gibt es im Ort. Für mitgebrachte oder gemietete Fahrräder ist ein abgeschlossener Schuppen vorhanden. Tiefkühlkost kann im allgemeinen Tiefkühlschrank im Flur gelagert werden. Waschmaschinennutzung und Trockner gegen Gebühr ist möglich.
Bettwäsche und Handtücher werden nicht zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie Ihre Wäsche selbst mit.
Kinder bis 7 Jahre übernachten im Rahmen der Maximalbelegung kostenfrei.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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