In Ihrem digitalen Reisebegleiter haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt, die Sie für eine entspannte Zeit auf Usedom benötigen. Und das angepasst an Ihren individuellen Aufenthalt sowie zu jeder Zeit verfügbar! Egal, ob Sie das aktuelle Wetter für Ihren Urlaubsort, Events in Ihrer Reisezeit oder die speziellen UsedomCard-Vorteile einsehen möchten, hier finden Sie Ihre persönlichen Auskünfte – inklusive Ihrer digitalen UsedomCard.
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Häufige Fragen zur UsedomCard
Kurabgabe
Alle Personen, die sich in einem kurabgabeerhebenden Ort aufhalten und nicht in diesem Ort als Einwohner oder Arbeitnehmer gemeldet sind (Übernachtungs- und Tagesgäste), sind zur Zahlung der Kurabgabe verpflichtet.
Für das Entstehen der Kurabgabepflicht ist die Möglichkeit zur Nutzung der öffentlichen Angebote maßgebend.
Kurabgabepflichtig sind weiterhin Eigentümer oder Besitzer einer Zweitwohnung, sofern diese überwiegend zu Erholungszwecken genutzt wird.
Befreit sind Kinder unter 6 Jahren. Sie erhalten eine kostenfreie UsedomCard.
Befreiungen sind freiwillige Leistungen der kurabgabeerhebenden Orte, die sie aus ihrem Haushalt finanzieren.
Die Kurabgabe ist in allen Seebädern vereinheitlicht. Es gilt die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben der entsprechenden Gemeinde. Zudem wird der von einer Gemeinde im einheitlichen Erhebungsgebiet in Höhe des im Vergleich zu der eigenen gemeindespezifischen Kalkulation übersteigende Betrag in fremden Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt. Er ist ausschließlich für Zwecke nach Kurabgabegesetz und Kurabgabensatzung der Gemeinde im einheitlichen Erhebungsgebiet zu verwenden.
UsedomCard
Mit Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie als Übernachtungsgast Ihre UsedomCard direkt vom Vermieter. Als Tagesgast können Sie diese in den Tourist-Informationen oder bequem an den Kurkartenautomaten erwerben. Weitere Infos erhalten Sie in den Tourist-Informationen oder direkt bei Ihrem Vermieter.
Auch Jahreskurkarteninhaber erhalten eine UsedomCard. Diese wird Ihnen nach Entrichtung der Jahreskurabgabe von Ihrer zuständigen Gemeinde bzw. der Tourist-Information zugestellt. Einwohner eines kurabgabeerhebenden Seebads können sich ihre kostenfreie Jahreskurkarte in der Tourist-Information ihrer örtlichen Gemeinde abholen.
Die UsedomCard gilt ausschließlich im aufgedruckten bzw. angezeigten Gültigkeitszeitraum. Weiterhin gilt die UsedomCard nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Sofern Sie vorzeitig Ihren Aufenthalt auf Usedom beenden müssen, können Sie bei Ihrem Vermieter die Verkürzung anzeigen und bestätigen lassen. Die zu viel gezahlte Kurabgabe wird dann erstattet. Physische UsedomCards müssen entsprechend zurückgegeben werden. Im Falle der UsedomCard to go wird die Gültigkeit digital verkürzt.
Ein Anspruch auf Erstattungen von Tages- oder Jahreskurkarten besteht nicht.
Sollten Sie später abreisen und Ihren Aufenthalt verlängern wollen, sprechen Sie einfach mit Ihrem Vermieter. Bei ihm können Sie die zusätzliche Kurabgabe entrichten und damit die Gültigkeit Ihrer UsedomCard verlängern.
Ihre UsedomCard to go können Sie auf zwei Wegen erhalten:
Sofern Sie direkt bei Ihrem Vermieter Ihre E-Mail-Adresse angeben und dem Erhalt der UsedomCard to go zustimmen, bekommen Sie diese entweder als pdf/Wallet per E-Mail oder direkt integriert in Ihrem digitalen Reisebegleiter. Dort können Sie Ihre UsedomCard to go jederzeit auf Ihrem mobilen Endgerät abrufen.
Andernfalls können Sie sich unter Angabe Ihres Namens und dem Buchungs-Code direkt in Ihren digitalen Reisebegleiter einloggen und finden dort Ihre UsedomCard to go.
Ihren Buchungs-Code finden Sie auf Ihrer UsedomCard unterhalb des QR-Codes. Der Buchung-Code ist mit dem Kürzel BC gekennzeichnet.
Der QR-Code dient der Gültigkeitsprüfung Ihrer UsedomCard. Im Falle von Kontrollen durch einen Kurkartenkontrolleur kann dieser Ihren QR-Code einscannen und darüber eine digitale Rückmeldung zur Gültigkeit erhalten.
Gleichzeitig gilt der QR-Code für UsedomCard-Inhaber der Kaiserbäder bzw. aus Ückeritz als Berechtigung zur ticketfreien Nutzung der ÖPNV-Leistungen. In den Bussen der Usedomer Bäderbahn wird der QR-Code bei Einstieg gescannt und darüber auf Gültigkeit geprüft. In den Zügen der DB Regio erfolgt die Kontrolle auf Sicht.
Digitaler Reisebegleiter
Ihre UsedomCard to go können Sie auf zwei Wegen erhalten:
Sofern Sie direkt bei Ihrem Vermieter Ihre E-Mail-Adresse angeben und dem Erhalt der UsedomCard to go zustimmen, bekommen Sie diese entweder als pdf/Wallet per E-Mail oder direkt integriert in Ihrem digitalen Reisebegleiter. Dort können Sie Ihre UsedomCard to go jederzeit auf Ihrem mobilen Endgerät abrufen.
Andernfalls können Sie sich unter Angabe Ihres Namens und dem Buchungs-Code direkt in Ihren digitalen Reisebegleiter einloggen und finden dort Ihre UsedomCard to go.
Sie können sich alle UsedomCards Ihrer Mitreisenden in einem Login anzeigen lassen, sofern Sie bei Ihrem Vermieter Ihre E-Mail-Adresse angegeben und dem Erhalt der UsedomCard to go zugestimmt haben und darüber für das Einloggen den Link aus der Bestätigungs-E-Mail nutzen.
Damit Sie sich in Ihrem digitalen Reisebegleiter einloggen können, benötigen Sie den vollständigen Namen des Hauptreisenden gemäß Ihrer Buchung und den Buchungscode, der auf Ihrer UsedomCard aufgedruckt ist. Wichtig ist jeweils die korrekte Schreibweise.
Sollten Sie sich dennoch nicht einloggen können, hat Sie Ihr Vermieter ggf. noch nicht elektronisch im System angemeldet. In diesem Fall bitten wir Sie, sich an Ihren Vermieter zu wenden.
Vorteilsleistungen
Um den UsedomCard-Rabatt zu erhalten, genügt die Vorlage bzw. das Vorzeigen Ihrer gültigen UsedomCard beim Kauf bzw. der Inanspruchnahme des jeweiligen Angebotes.
Besondere Einlösebedingungen, z.B. im Falle einer Onlinebuchung, können Sie unserer UsedomCard-Broschüre entnehmen.
Mobilitätsleistungen
Ausschließlich für Inhaber einer UsedomCard aus den Kaiserbädern (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin) sowie aus Ückeritz gilt die UsedomCard gleichzeitig als Fahrkarte. Durch die jeweilige Mobilitäts-Leistung ist die Kurabgabe in diesen Orten entsprechend höher.
Die Mobilitäts-Nutzung gilt jeweils für Übernachtungs- und Tagesgäste, Dauercamper/Dauerlieger, gemeindefremde Berufstätige, die in den Kaiserbädern oder in Ückeritz arbeiten, für Personen mit Zweitwohnsitz in den Kaiserbädern oder in Ückeritz sowie für Jahreskurkarteninhaber ganztägig für beliebig viele Fahrten innerhalb der Gültigkeit der UsedomCard.
Weiterhin gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
In den Kaiserbädern (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin) beträgt die Kurabgabe in der Vorsaison 2,50 EUR, in der Hauptsaison 3,30 EUR und in der Nachsaison 2,70 EUR je Übernachtung/Aufenthalt, da Inhaber der UsedomCard zusätzlich das gesamte Regionalbusliniennetz (außer Linie 271 Wolgast – Greifswald) der Usedomer Bäderbahn GmbH ticketfrei mitnutzen können.
In Ückeritz beträgt die Kurabgabe in der Vorsaison 3,20 EUR, in der Hauptsaison 3,90 EUR und in der Nachsaison 3,30 EUR je Übernachtung/Aufenthalt, da Inhaber der UsedomCard zusätzlich die Bahnlinien RB 23 und RB 24 auf Usedom der DB Regio AG ticketfrei sowie das Online Radverleih System UsedomRad, Tochtergesellschaft der MV-weit tätigen MV - Rad GmbH, mitnutzen können.
Die UsedomCard: Mehr als nur Kurabgabe
Sie zahlen die Kurabgabe wie gewohnt und erhalten als Beleg Ihre UsedomCard, mit der Sie von zahlreichen Angeboten, Events und Rabatten profitieren.
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