Allgemeine Baderegeln
Bitte beachten Sie stets unsere 13 Baderegeln
1. Schwimmen Sie nicht alleine in unbeaufsichtigten Gewässern.
2. Springen Sie niemals in unbekannte Gewässer.
3. Überschätzen Sie nicht Ihre körperlichen Fähigkeiten.
4. Benutzen Sie keine Luftmatratze oder Ähnliches als Schwimmhilfe.
5. Schwimmen Sie nur in gekennzeichneten Badebereichen und nicht an Buhnen und in Schifffahrtswegen.
6. Gehen Sie als Nichtschwimmer nicht zu tief ins Wasser.
7. Gehen Sie nicht überhitzt baden und baden Sie nicht mit vollem oder ganz leeren Magen.
8. Trinken Sie vor dem Baden und Schwimmen keinen Alkohol.
9. Rufen Sie nie um Hilfe, wenn keine Gefahr besteht.
10. Verlassen Sie bei Gewitter sofort das Wasser.
11. Folgen Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer und achten Sie auf die örtlichen Warnhinweise (Badeverbot).
12. Funde aus Munitions- und Kampfmittelaltlasten sind immer wieder möglich. Informieren Sie bei verdächtigen Objekten die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde.
13. Ein bis zwei Mal jährlich wird auf Usedom weißer Phosphor gefunden. Er sieht ähnlich aus wie Bernstein und kann bei Kontakt mit der Haut zu Verbrennungen führen. Ein großes Gefahrenpotential besteht jedoch aufgrund der geringen Anzahl der Anschwemmung nicht.
Sollten Sie zu einer Risikogruppe gehören, vermeiden Sie den direkten Kontakt offener Wunden mit Salzwasser.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V empfiehlt, diese Baderegeln für ein sicheres Badevergnügen stets zu beachten. www.lagus.mv-regierung.de

Die Wasserwacht an Usedoms Küste
Rettungsschwimmer
Rettungsschwimmer sind die Wächter an Usedoms Stränden. Jedes Jahr von Frühling bis Herbst besetzen sie die Rettungstürme entlang der Küste. Rettungsschwimmer sind ehrenamtlich tätig und gut ausgebildet. Sie haben besondere Kenntnisse im Erkennen und Handeln bei Unfällen im und am Wasser. In Deutschland werden Rettungsschwimmer von der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ausgebildet und mit einem Rettungsschwimmerabzeichen belohnt. Um an Usedoms Stränden tätig zu sein, muss dieses Abzeichen mindestens silber sein.
Doch Rettungsschwimmer greifen nicht nur in Notfällen ein, sondern warnen auch vor Gefahren bei Seegang. Anhand der Fahnen am Rettungsturm lassen sich Hinweise leicht erkennen. So bedeutet eine gelb-rote Fahne, dass ein Rettungsturm besetzt ist. Die gelbe Fahne gilt als Warnstufe 1 und verbietet Kindern bis 14 Jahren und Nichtschwimmern das Baden. Bei roter Fahne besteht ein generelles Badeverbot. Oft sind Wellen und Strömung dann so stark, dass das Baden lebensgefährlich sein kann.
Jeder sollte sich an diese Warnungen halten und so einen sorglosen und gut bewachten Urlaub auf Usedom verbringen.